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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Web & IT Stefan Holzhauer, imagcon.de, (im Folgenden imagcon) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge und Absprachen. Abweichende AGB des Auftraggebers gelten auch dann nicht, wenn imagcon ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§1 Nutzungsrechte
Jeder imagcon erteilte Auftrag ist je nach konkreten Parametern ein Urheberdienst- oder Werkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Dienstleistungen gerichtet ist.
§1.1 Webdesign & Webprogrammierung
imagcon räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das Medium Internet beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten HTML-Dokumenten und Programmcodes/Scriptcodes ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen imagcon und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.
Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von imagcon weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
imagcon hat das Recht, auf der Web-Site und in Veröffentlichungen über das Werk als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
§1.2 Print- und Logodesign
imagcon räumt dem Auftraggeber ein ausschließliches, inhaltlich auf das Medium Print beschränktes Nutzungsrecht an dem zur Durchführung dieses Auftrages erstellten Konzept und den umgesetzten Dokumenten ein. Für die Nutzung der auftragsbezogenen Ergebnisse aus Konzept, Design und Programmierung in anderen Medien bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen imagcon und dem Auftraggeber. Das Nutzungsrecht geht jedoch erst mit vollständiger Entrichtung der gesamten Vergütung über.
Alle Entwürfe, Muster und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von imagcon weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen haben keinen Einfluß auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht.
§2 Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche imagcon für die Durchführung dieses Auftrages überlassenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Computerprogramme, Zeichnungen, Datenbankinhalte sowie die verwendete Domain, frei von Schutzrechten Dritter sind oder dass er berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Die Einbeziehung der genannten Inhalte in den auftragsgemäßen Web-Auftritt geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, imagcon von allen Ansprüchen Dritter, die gegen den Designer im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages aus dem Gesichtspunkt der Verletzung von Rechten Dritter erhoben werden, freizustellen. Er verpflichtet sich weiter, die imagcon entstehenden Schäden aus der Verletzung von Rechten Dritter zu ersetzen.
§3 Haftung
imagcon haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. imagcon haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare und/oder Folgeschäden.
§4 Gewährleistung
imagcon gewährleistet, dass das Werk nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die mit dem Tag der Lieferung beginnt. Während der Gewährleistungspflicht auftretende Mängel hat der Auftraggeber imagcon unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung durch imagcon Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen, insbesondere Design und Programmierung, selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt.
§5 Zahlungsbedingungen und Preise
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseinganges. Im Verzugsfall ist imagcon berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
§6 Vergütung
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage einer Vergütung in Höhe von EUR 60,- pro Std, es sei denn, es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig. Deren Vergütung richtet sich im Zweifel nach einer Mindestvergütung von zur Zeit EUR 40,- pro Std.
§7 Abnahme
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
Erstreckt sich der Auftrag über längere Zeit oder erfordert von imagcon hohe finanzielle Vorleistungen, können angemessene Abschlagszahlungen gefordert werden. Als angemessen gilt vereinbart: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
§8 Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit imagcon nur mit schriftlicher Einwilligung durch imagcon abtreten.
Eine Aufrechnung gegenüber der Honorarforderung imagcons ist dem Auftraggeber nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen unmittelbar aus dem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz imagcons. Es gilt deutsches Recht.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.